Herzlich Willkommen

Platzhalter-Bild

Vorsorge für den Pflegefall

Der Pflege-Bahr seit 1. Januar 2013

Die staatlich geförderte Pflegeversicherung - genannt Pflege-Bahr - bietet die Möglichkeit, für den Pflegefall vorzusorgen und somit das eigene Vermögen und das der Familie zu schützen.

 Jeder, der noch kein Pflegefall ist, mind. 18 Jahre alt ist und in der deutschen Pflegepflichtversicherung versichert ist, kann den Pflege-Bahr beantragen und 60 € jährlich Förderung erhalten. Letztere erfolgt sehr unkompliziert, die Förderung wird einfach mit dem zu zahlenden Beitrag verrechnet!

Dank der unbürokratischen Organisation der Förderung ist dies zu besonders günstigen Bedingungen möglich. Der Pflege-Bahr, die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung (GEPV), bietet allen die Möglichkeit, finanzielle Notlagen im Pflegefall zu mindern und somit auch den Rückgriff auf die Zahlungspflichten der direkten Angehörigen zu vermeiden.

Ihre Vorteile auf einem Blick

  • Einfache Beantragung.
  • Keine Gesundheitsprüfung im Tarif Pflege-Bahr
  • Staatliche Förderung von 60 Euro im Jahr (5 Euro im Monat). 
  • Der Förderbetrag von 5 Euro pro Monat wird gleich von Ihrem zu zahlenden Betrag abgezogen.

 Was muss der neue Tarif leisten, um staatliche Förderung zu erhalten?

  • Die versicherte Leistung ist ein Pflegetagegeld.
  • Die monatliche Beitragszahlung des VN muss mindestens 10 Euro aus eigener Tasche betragen.
  • Der Tarif muss Leistungen in allen Pflegestufen (0 bis III) vorsehen.
  • Die Tarifleistung in Pflegestufe III muss mind. 600 Euro monatlich sein.
  • Von Seiten des Versicherers besteht ein einseitiger Kontrahierungszwang für Personen ab 18 Jahren. Ausnahmen: Demenz und Pflegebedürftigkeit.
  • Die Wartezeit darf 5 Jahre nicht übersteigen.

Sind höhere Leistungen vereinbar bar?

Sie können grundsätzlich auch höhere Leistungen vereinbaren. Sollten Sie bspw. insbesondere für Ihre häusliche Pflege im hohen Alter vorsorgen wollen, könnte es sinnvoll sein, einen Vertrag abzuschließen, der in den unteren Pflegestufen höhere Leistungen als die vorgeschriebenen Mindestwerte anbietet.  Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass rund 90  Prozent der Pflegebedürftigen in den Pflegestufen I und II sind, wohingegen die Zahl der Pflegebedürftigen in Pflegestufe III deutlich geringer und die Bezugsdauer deutlich kürzer ausfällt.

Wie sieht Ihre Pflegelücke aus?

Sie interessieren sich für Ihre Absicherung im Pflegefall, oder möchten Ihre Eltern im Falle einer Pflegebdürftigkeit absichern? Dann sprechen Sie uns an:

  • Wir berechnen Ihre Pflegelücke.
  • Wir empfehlen Ihnen entsprechenden Versicherungsschutz.
  • und dies als unabhängiger Versicherungsmakler.

Weitere Informationen zum Thema Pflege finden sie hier:   Klick

[Willkommen] [Infos] [Altersvorsorge] [Pflegeservice] [Pflege-Bahr] [Gesundheit] [Lady Mobil] [Tarifrechner] [Kontakt] [Links] [Impressum][AGB]